Kosten
Die Kosten können je nach Aufwand sehr unterschiedlich sein. Wollen Sie die kompletten Kosten selber übernehmen? Oder kommt evtl. eine Förderung in Frage?
Sofern die
Vereinbarung zur Förderung in Kindertagespflege
nach § 23 SGB VIII in Verbindung mit § 90 SGB VIII
zwischen
Eltern (Personensorgeberechtigten) - Tagespflegeperson -Stadtschulamt
geschlossen wird, gelten folgende Elternentgelte:
wöchentliche Betreuungszeit | monatliches Elternentgelt |
10 - 15 Stunden | 75 € |
15 - 25 Stunden | 125 € |
25 - 35 Stunden | 175 € |
35 - 45 Stunden | 225 € |
45 - 55 Stunden | 275 € |
Die Förderung können alle Eltern (einkommensunabhängig), mit
Kindern ab einem Jahr und einer wöchentlichen Betreuungszeit
von bis zu 20 Stunden, in Anspruch nehmen.
Bei einer Betreuung von mehr als 20 Stunden muss der Vereinbarung eine Selbstauskunft beigefügt werden, damit das Stadtschulamt den tatsächlichen Bedarf ermitteln kann.
Ab dem 2. Geburtstag bis zum Schuleintritt bezahlen die Eltern "nur" noch den Essensanteil.
Oder wollen Sie privat zahlen?
Wenn Sie die Betreuung Ihres Kindes privat zahlen möchten, können Sie mich gerne anrufen oder mir eine Mail hinterlassen. Die Kosten hängen von vielen Faktoren ab (Nachtbetreuung, Stundenumfang, Bezahlung pro Stunde oder pauschal pro Monat? etc.), daher kann ich Ihnen auf der Internetseite keine genaue Antwort geben. Selbstverständlich arbeite ich ausschließlich auf Rechnung.